Trinkbornschule / Rödermark

Entschuldigung bei Erkrankung

Ist ein Kind krank und kann deshalb den Unterricht nicht besuchen, müssen die Eltern dies der Schule sofort mitteilen. Dies geschieht am besten mündlich über ein anderes Kind der Klasse. Falls das nicht möglich ist, ist das Sekretariat zu informieren.

Am einfachsten geht dies über die "Online-Krankmeldung" auf unserer Homepage, denn telefonisch ist es manchmal schwierig, wenn das Sekretariat mal nicht besetzt ist oder beide Telefonleitungen belegt sind.

Die Schule ist verpflichtet, jedem Fehlen sofort nachzugehen. Wenn Eltern dann nicht erreichbar sind, muss ggf. die Polizei informiert werden. Das würde die Schule sehr gerne vermeiden.

Spätestens wenn das Kind wieder am Unterricht teilnimmt, ist eine schriftliche Bitte um Entschuldigung mit Nennung des Grundes der Fehlzeit und der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bei der Klassenlehrkraft vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die "Online-Krankmeldung" genutzt wird.

Bei Erkrankung muss die Diagnose nur dann mitgeteilt werden, wenn es sich um eine meldepflichtige Erkrankung gemäß Infektionsschutzgesetz handelt. Meldepflichtige Erkrankungen, auch wenn zunächst nur der Verdacht darauf besteht, müssen sofort an das Sekretariat gemeldet werden.

In begründeten Einzelfällen kann die Schule auf Beschluss der Klassenkonferenz nach vorheriger Ankündigung verlangen, dass eine Erkrankung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen ist; die Kosten haben die Eltern zu tragen.

Die Ausführungen in diesem Artikel beziehen sich nur auf akute Erkrankungen von Kindern. Für voraussehbare Ereignisse, wie z. B. den geplanten Besuch eines Facharztes, der mitunter nicht nachmittags möglich ist, muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung bei der Klassenlehrkraft gestellt werden.