Trinkbornschule / Rödermark

Entschuldigung bei Verhinderung und Erkrankung

Kann ein Kind nicht zur Schule kommen, z. B. weil es krank ist, müssen die Eltern dies der Schule sofort mitteilen. Dies geschieht am besten morgens mündlich über ein anderes Kind der Klasse. Oder Sie nutzen die "Online-Krankmeldung" auf der Startseite unserer Homepage. Falls das nicht möglich ist, ist das Sekretariat zu informieren. Das sollte aber eine Ausnahme sein.

Denken Sie auch immer an eine rechtzeitige Information bis spätestens 8.15 Uhr. Denn die Schule ist verpflichtet, jedem Fehlen nachzugehen. Wenn Eltern dann nicht erreichbar sind, muss ggf. die Polizei informiert werden. Das würden wir sehr gerne vermeiden! 

Spätestens wenn das Kind wieder am Unterricht teilnimmt, ist eine schriftliche Bitte um Entschuldigung mit Nennung des Grundes der Fehlzeit und der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bei der Klassenlehrkraft vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die "Online-Krankmeldung" genutzt wurde!

Bei Erkrankung muss die Diagnose nur dann mitgeteilt werden, wenn es sich um eine meldepflichtige Erkrankung gemäß Infektionsschutzgesetz handelt. Meldepflichtige Erkrankungen, auch wenn zunächst nur der Verdacht darauf besteht, müssen sofort an das Sekretariat gemeldet werden. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

In begründeten Einzelfällen, z. B. bei auffälligen Fehlzeiten, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Dies geschieht dann auf Beschluss der Klassenkonferenz. Die Eltern werden darüber schriftlich informiert. Die Kosten für ein ärztliches Attest müssen die Eltern tragen.

Die Ausführungen in diesem Artikel beziehen sich nur auf akute Verhinderung und Erkrankung von Kindern. Für planbare Ereignisse, wie z. B. den geplanten Besuch eines Arztes, der mitunter nicht nachmittags möglich ist, muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung bei der Klassenlehrkraft gestellt werden.