Entschuldigung bei Erkrankung oder Verhinderung
Kann ein Kind nicht zur Schule kommen, z. B. weil es krank ist, müssen die Eltern dies der Schule sofort mitteilen.
Bitte entschuldigen Sie das Fehlen Ihres Kindes bis spätestens 8:15 Uhr über den Schulmanager-Online, dann ist keine schriftliche Entschuldigung mehr notwendig.
Falls sie Ihr Kind über ein anderes Kind entschuldigen lassen oder im Sekretariat anrufen, ist anschließend noch eine schriftliche Bitte um Entschuldigung mit Nennung des Grundes der Fehlzeit und der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bei der Klassenlehrkraft vorzulegen.
Bei Erkrankung muss die Diagnose nur dann mitgeteilt werden, wenn es sich um eine meldepflichtige Erkrankung gemäß Infektionsschutzgesetz handelt. Meldepflichtige Erkrankungen, auch wenn zunächst nur der Verdacht darauf besteht, müssen sofort an das Sekretariat gemeldet werden. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.
Denken Sie bitte in jedem Fall daran, die Schule bis spätestens 8.15 Uhr zu informieren! Die Schule ist verpflichtet, jedem Fehlen nachzugehen. Wenn Eltern dann nicht erreichbar sind, muss ggf. die Polizei informiert werden. Das würden wir sehr gerne vermeiden!
In begründeten Einzelfällen, z. B. bei auffälligen Fehlzeiten, kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. Dies geschieht dann auf Beschluss der Klassenkonferenz. Die Eltern werden darüber schriftlich informiert. Die Kosten für ein ärztliches Attest müssen die Eltern tragen.
Die Ausführungen in diesem Artikel beziehen sich nur auf akute Verhinderung und Erkrankung von Kindern. Für planbare Ereignisse, wie z. B. den geplanten Besuch eines Arztes, der mitunter nicht nachmittags möglich ist, muss rechtzeitig ein Antrag auf Beurlaubung über den Schulmanager-Online gestellt werden.

