Antrag auf Beurlaubung
Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern vom Unterricht beurlaubt werden (z. B. für einen wichtigen Arzttermin, der ausnahmsweise während der Unterrichtszeit stattfinden muss, eine wichtige Familienangelegenheit o.ä.).
Bitte beantragen Sie die Beurlaubung rechtzeitig im Voraus. Die Entscheidung über den Antrag trifft in der Regel die Klassenlehrkraft. Bei einer Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien entscheidet die Schulleitung.
Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Beurlaubung schriftlich an die Schulleitung zu stellen. Wenn die Beurlaubung die Tage nach den Ferien betrifft, ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Ferienbeginn zu stellen. Die besondere Ausnahmesituation muss in dem Antrag entsprechend erklärt werden.

