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Antrag auf Beurlaubung

Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern vom Unterricht beurlaubt werden (z. B. für einen wichtigen Arzttermin, der ausnahmsweise während der Unterrichtszeit stattfinden muss, eine wichtige Familienangelegenheit o.ä.).

Bitte beantragen Sie die Beurlaubung über den Schulmanager-Online spätestens zwei Tage im Voraus. Die Entscheidung über den Antrag trifft in der Regel die Klassenlehrkraft. Bei einer Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen oder in Verbindung mit Ferien entscheidet die Schulleitung.

Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Beurlaubung zu stellen. Wenn die Beurlaubung die Tage nach den Ferien betrifft, ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Ferienbeginn zu stellen. Die besondere Ausnahmesituation muss in dem Antrag entsprechend erklärt werden.

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