Trinkbornschule / Rödermark

Beurlaubung

Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern vom Unterricht beurlaubt werden (z. B. für einen wichtigen Facharzttermin während der Unterrichtszeit, eine wichtige Familienangelegenheit o.ä.). Die Entscheidung trifft die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer, bei einer Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleitung.

Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Beurlaubung (wenn die Beurlaubung die Tage nach den Ferien betrifft, spätestens vier Wochen vor Ferienbeginn) schriftlich an die Schulleitung zu stellen. Die besondere Ausnahmesituation muss in dem Antrag entsprechend erklärt werden.