Trinkbornschule / Rödermark

Reduzierung der Schutzmaßnahmen ab Montag, 2. Mai 2022

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 27. Mai 2022 00:00

Wie bereits vor den Osterferien vom Hessischen Kultusministerium in Aussicht gestellt und von der TBS am 29.03.22 veröffentlicht wurde, gelten nun ab Montag, den 2. Mai 2022 folgende Regelungen:

  • Die Testpflicht als Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht wird aufgehoben.
  • Die Möglichkeit der Abmeldung vom Präsenzunterricht aufgrund der Testpflicht endet damit zum kommenden Wochenende. Die davon betroffenen Distanzlerner/innen nehmen ab Montag, dem 2. Mai wieder am Präsenzunterricht in der Schule teil.
  • Eine Abmeldung vom Präsenzunterricht ist nur noch mit einer ärztlichen Bescheinigung zum Schutz von Angehörigen einer Risikogruppe möglich.
  • Das Land Hessen bietet für die Schülerinnen und Schüler freiwillige Selbsttests an, die für die Anwendung zu Hause zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen dazu erhalten die Eltern über die Klassenlehrkräfte.
  • Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände wurde ja bereits in der Woche vor den Osterferien aufgehoben. Diese Freiwilligkeit gilt allerdings nicht für die Nutzung von „Bus und Bahn“ auf dem Schulweg und dem Weg zum Schwimmunterricht. Hier muss weiterhin eine medizinische MNB getragen werden.
| 27.4.2022