Trinkbornschule / Rödermark

Corona-Schutzmaßnahmen werden schrittweise reduziert

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 28. April 2022 00:00

Im aktuellen Elternbrief des Kultusministers werden die Corona-Schutzmaßnahmen bis Ende April 2022 dargestellt. Darüber hinaus gibt Herr Prof. Dr. Lorz einen Ausblick auf geplante (aber noch nicht beschlossene) Regelungen ab Mai.

Ab Montag, den 4. April gilt:

  • Die Maskenpflicht an den Schulen wird komplett aufgehoben.
  • Das Tragen einer Maske wird aber weiterhin empfohlen, vor allem, wenn es einen positiven Corona-Test in der Klasse gab. Masken werden weiterhin durch das Land Hessen zur Verfügung gestellt.
  • Die Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bleibt bis Ende April bestehen.
  • Geimpfte und genesene Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte dürfen weiterhin freiwillig an den Selbsttests teilnehmen.

Ab Montag, 2. Mai ist geplant (aber noch nicht beschlossen!):

  • Die Testpflicht soll beendet werden.
  • Freiwillige Selbsttests sollen weiter möglich sein. Dazu sollen wöchentlich zwei Selbsttests für die Anwendung zu Hause zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Abmeldung vom Präsenzunterricht aufgrund der Testpflicht soll nicht mehr möglich sein.
| 29.3.2022