Warnung vor möglichem Datenabfluss

Sie haben auf ein Element geklickt, das Inhalte eines Fremdanbieters abruft. Bei der Weiterleitung zu diesem wird eine Verbindung hergestellt, bei der personenbezogene Daten übermittelt werden (z. B. Ihre IP-Adresse). Damit dies nicht ohne Ihr Zutun geschieht, ist Ihr Einverständnis notwendig.

Ihr Einverständnis wird pro Fremdanbieter nur einmal erfragt: Sind Sie einverstanden, dass Daten von FEHLER abgerufen werden?

Ergänzende Hinweise zur Aufhebung der Maskenpflicht

Das Staatliche Schulamt Offenbach hat ergänzend zum Schreiben des Kultusministers vom 23.02.22 mitgeteilt:

"Beim Verlassen des Sitzplatzes gilt in geschlossenen Räumen wie auch auf den Begegnungsflächen im Schul-/ Betreuungsgebäude weiterhin die Verpflichtung zum Tragen der Maske."

Außerdem weist das Staatliche Schulamt darauf hin, dass vorerst bis zum 19.03.22 folgende Anordnung des Gesundheitsamts des Kreises Offenbach gilt:

Es "besteht eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz, wenn in der betreffenden Klasse bzw. Lerngruppe ein positiver Fall aufgetreten ist [...] für einen Zeitraum von 7 Tagen nach dem Infektionsfall. "