Ergänzende Hinweise zur Aufhebung der Maskenpflicht
Dieser Beitrag ist abgelaufen: 6. April 2022 00:00
Das Staatliche Schulamt Offenbach hat ergänzend zum Schreiben des Kultusministers vom 23.02.22 mitgeteilt:
"Beim Verlassen des Sitzplatzes gilt in geschlossenen Räumen wie auch auf den Begegnungsflächen im Schul-/ Betreuungsgebäude weiterhin die Verpflichtung zum Tragen der Maske."
Außerdem weist das Staatliche Schulamt darauf hin, dass vorerst bis zum 19.03.22 folgende Anordnung des Gesundheitsamts des Kreises Offenbach gilt:
Es "besteht eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz, wenn in der betreffenden Klasse bzw. Lerngruppe ein positiver Fall aufgetreten ist [...] für einen Zeitraum von 7 Tagen nach dem Infektionsfall. "
| 7.3.2022