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Elternbrief des Kultusministers und Info zu Testheft

Zu den Weihnachtsferien gibt es einen Brief des Hessischen Kultusministers an die Eltern, Schülerinnen und Schüler.

Darüber hinaus hat das Staatliche Schulamt darauf hingewiesen, dass das Testheft für die Kinder zwar prinzipiell auch während der Weihnachtsferien als Negativnachweis gilt (der allerdings nicht überall anerkannt wird). Aufgrund einer bundesgesetzlichen Vorgabe gilt das Testheft aber nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln als Negativnachweis.