Weiterhin drei Tests pro Woche
Dieser Beitrag ist abgelaufen: 15. Dezember 2021 00:00
Aufgrund der aktuellen pandemischen Situation hat die Hessische Landesregierung in der vergangenen Woche die Coronavirus-Schutzverordnung nochmals angepasst.
Für den Schulbereich bedeutet dies:
Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Personal müssen, wenn sie weder vollständig geimpft noch von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind, auch künftig dreimal pro Woche statt, wie zuletzt beabsichtigt, nur zweimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen. Neu ist: Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter sein als 48 Stunden.
Die Testtage an der TBS bleiben unverändert: Montag, Mittwoch und Freitag.