Trinkbornschule / Rödermark

Handy, Smartwatch & Co

Zu ihrem Schutz dürfen Schülerinnen und Schüler in der Schule, im Schulgebäude und auf dem Schulhof keine mobilen Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets usw.)  benutzen. Das steht in §69 Abs. 7 Hessisches Schulgesetz.

Ausnahmen sind möglich:

  • Die Lehrkraft erlaubt die Nutzung im Unterricht oder für schulische Zwecke.
  • Eine einmalige Nutzung außerhalb des Unterrichts ist möglich.
  • In Einzelfällen darf die Schulleitung die regelmäßige Nutzung erlauben, z. B. wegen medizinischer Gründe oder Beeinträchtigungen.
  • In Notfällen, die Leben oder Gesundheit schützen, ist die Nutzung ebenfalls erlaubt

Wenn ein Gerät verboten benutzt wird, kann es bis Ende des Unterrichtstags eingezogen werden.

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollen mobile Endgeräte während der Schulzeit abgeschaltet im Schulranzen bleiben.