Trinkbornschule / Rödermark

Handy, Smartphone und Smartwatch

Handys, Smartphones und Smartwatches sind in der Grundschule – im Gegensatz zur weiterführenden Schule – noch nicht Teil der Medienerziehung. Sie lenken Kinder nur unnötig vom Unterricht ab und verleiten sie zu Handlungen (Fotos und Videos aufnehmen und unerlaubt mit anderen teilen, geheime Aufzeichnungen, Abhören, etc.), die Tatbestände nach dem Strafgesetzbuch darstellen und für die dann Kinder ab 14 Jahren auch zur Verantwortung gezogen werden können. Von daher appellieren wir an die Eltern, dass Kinder solche Geräte am besten zu Hause lassen.

Wenn sich aus Elternsicht die Mitnahme jedoch nicht vermeiden lässt, dann müssen die Geräte während der Schulzeit abgeschaltet sein und im Ranzen bleiben. Wird gegen diese Regel verstoßen und damit der Unterricht oder der Schulbetrieb gestört, dann muss das Kind das Gerät abschalten und der Lehrkraft übergeben. Es wird in der Regel nach Unterrichtsschluss wieder an das Kind ausgehändigt. Bei wiederholten Regelverstößen kann die Lehrkraft jedoch auch die Abholung durch die Eltern einfordern.