Gefährliche Gegenstände und Nachbildungen von Waffen
Gemäß Erlass vom 03.07.2025 sind wir verpflichtet unsere Schulgemeinde darüber zu informieren, dass es verboten ist, Waffen nach dem Waffengesetz mit in die Schule, aufs Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder dort zu führen.
Auch andere gefährliche Gegenstände wie z. B. Messer aller Art sind nicht erlaubt. Das Verbot gilt auch für volljährige Personen, die Waffen legal (mit Erlaubnis) führen dürfen.
Nachbildungen von Waffen, die wie echte Waffen aussehen, sind ebenfalls verboten.
Auch Munition, Feuerwerkskörper, Schwarzpulver und Chemikalien, die gefährlich sein können, dürfen nicht mitgebracht werden.
Verstöße können bei Schülerinnen und Schülern zu Ordnungsmaßnahmen, bei Erwachsenen zu einem Hausverbot führen.

